Willkommen bei SB - Ihrem KFZ-Sachverständigen  
    Wir prüfen, begutachten & beraten Sie kompetent von Anfang bis Ende, frei & unabhängig!  

Unfallgutachten - Schadengutachten
Gutachten schnell, unkompliziert und kostenfrei aus einer Hand!


Unfallgutachten

Sie hatten einen fremdverschuldeten Unfall? Wir erstellen Ihnen ein neutrales Gutachten für alle PKW, LKW, Motorräder, Anhänger und Sonderfahrzeuge wie Landmaschinen und Baufahrzeuge. Nur ein qualifiziert und aussagekräftiges  Gutachten hilft Ihnen Ihre Ansprüche maximal durchzusetzen.

Inhalt eines Unfallgutachtens sind insbesondere die Art und Höhe des Schadens, der Wert bzw. Restwert des Fahrzeugs oder auch dessen Wiederbeschaffungswert. Vor allem werden im Gutachten die notwendigen Reparaturkosten festgesetzt.
Die gegnerische Versicherung ist in der Regel darum bemüht, den finanziellen Aufwand so gering wie möglich zu halten. Deshalb sollten Sie die Schadensregulierung nicht der gegnerischen Versicherung überlassen. Nutzen Sie unsere Erfahrung als Kfz-Gutachter und Sie erhalten eine objektive und detaillierte Bewertung des Schadens in Form eines Unfallgutachtens.

 

Was beinhaltet ein Unfallgutachten? 

  • Detaillierte Dokumentation der Ausstattung des Fahrzeuges
  • Auflistung der durch den Unfall entstandenen Schäden
  • Vorschäden die bereits vorhanden sind
  • Auflistung aller notwendige Reparaturen, um die Unfallschäden zu beheben
  • voraussichtliche Reparaturkosten
  • voraussichtliche Reparaturdauer
  • Umfassende Bilddokumentation der Schäden
  • Eine durch den Unfall entstandene Wertminderung
  • Ermittlung des Restwertes, sofern diese erforderlich ist
  • Bestimmung der unfallbedingten Ausfallzeit für den Fahrzeughalter
  • Wiederbeschaffungsdauer im Falle eines technischen und wirtschaftlichen Totalschadens

 

Wer trägt die Kosten des Unfallgutachtens?

 In § 249 BGB Absatz 1 steht:

„Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre“.
Was bedeutet dieser Paragraph konkret? Der gesamte Schaden des Unverschuldeten muss durch die gegnerische Versicherung beglichen werden. Auch das Schadengutachten ist laut Bundesgerichtshof (BGH) Teil des Schadens und wird nicht durch den den Auftraggeber, sondern durch die KFZ-Haftpflichtversicherung der Schädiger beglichen.

 

Welche Rechte hat der Geschädigte? 

Sie als Geschädigter haben bei einem Haftpflichtschaden immer folgende Rechte und Ansprüche:

  • Freie Wahl eines Sachverständigen
  • Freie Wahl einer Reparaturwerkstatt
  • Freie Wahl eines Rechtsanwaltes
  • Freie Wahl, ob Sie den Schaden reparieren lassen oder die Reparaturkosten erstattet haben möchten
  • Freie Wahl und Anspruch auf einen Mietwagen oder eine Entschädigung für den Nutzungsausfall

 

Nutzen Sie unseren Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zu Ihrer gewünschten Zeit zurück!

 
Anruf
Instagram